Rz. 81
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In den Rechnungen sind folgende zusätzliche Merkmale aufzunehmen:
- USt-IdNr. des Leistungsempfängers (unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages),
- Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld bzw. auf die Steuerschuldnereigenschaft des Leistungsempfängers.
Rz. 82
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis findet keine Anwendung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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