Rz. 81

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In den Rechnungen sind folgende zusätzliche Merkmale aufzunehmen:

  • USt-IdNr. des Leistungsempfängers (unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages),
  • Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld bzw. auf die Steuerschuldnereigenschaft des Leistungsempfängers.
 

Rz. 82

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis findet keine Anwendung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?