Rz. 105

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ab 01.01.2015 unterliegen Warentransporte im Straßenverkehr einer speziellen Anmeldepflicht beim ungarischen FA, vorausgesetzt, dass der Warenwert 1 Mio. HUF (rd. 2.500 EUR) oder das Gewicht 500 kg überstiegt. Im Rahmen der Anmeldung ist die sog. EKAER-Nr. elektronisch auf der Webseite www.ekaer.nav.gov.hu zu beantragen. Die Pflicht betrifft die Waren, die als riskant definiert sind (v. a. Bekleidung, Obst, Gemüse usw.) bzw. bestimmte Baumaterialien und Getreideprodukte. Die Waren sind immer mit der entsprechenden Zolltarifnummer angegeben.

 

Rz. 105a

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Mit der Meldepflicht sind die i. g. Erwerbe, i. g. Lieferungen bzw. sonstige Transporte i. Z. m. i. g. Verbringungen und Lohnveredelungsarbeiten sowie die ersten USt-pflichtigen Produktlieferungen im Inland betroffen. Wird dieser Meldepflicht nicht oder unvollständig nachgekommen, kann vom FA ein Bußgeld bis zu 40 % des Warenwerts verhängt werden. Unternehmen, welche bereits nach dem neuen UZK erteilte AEO-Genehmigung haben, können die EKAER-Meldungen vereinfacht ausfüllen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?