Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Rechtsnorm befreit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, förderungswürdige Träger der freien Jugendpflege und andere soziale Einrichtungen von der USt für einen bestimmten Teil ihrer Tätigkeiten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge