Rz. 55

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In Finnland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen Umsätze an Unternehmer oder juristische Personen und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 209b und 209c Mehrwertsteuergesetz). Bei Umsätzen an Nichtunternehmer gilt keine allgemeine Rechnungsstellungspflicht.

 

Rz. 56

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Korrekturbelege, z. B. bei Entgeltminderung, müssen sich eindeutig auf die Ursprungsrechnungen beziehen.

 

Rz. 57

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Abrechnungen im Gutschriftsverfahren sind zulässig.

 

Rz. 58

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Umsatzsteuerrechnungen müssen folgende Angaben enthalten (vgl. Art. 209e Mehrwertsteuergesetz):

  • Name und Anschrift des Leistenden und dessen USt-IdNr.,
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  • dessen USt-IdNr., falls Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers anzuwenden ist,
  • Datum der Ausstellung,
  • eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer,
  • Datum der Lieferung oder Leistung bzw. der erhaltenen Anzahlung, falls feststellbar und abweichend vom Datum der Ausstellung,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Nettoentgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen,
  • Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz,
  • Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiungen oder Entgeltminderungen.
 

Rz. 59

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Kleinbetragsrechnungen (vgl. Art. 209f Mehrwertsteuergesetz, Grenze: 400 EUR Brutto, oder im Einzelhandel oder anderen Branchen, die überwiegend an Verbraucher leisten, einschließlich Catering- und Restaurantleistungen, Parkscheinautomaten und vergleichbare maschinell generierte Belege) müssen nur folgende Elemente enthalten:

  • Name des Leistenden und dessen USt-IdNr.,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Gesamtpreis,
  • entweder den Umsatzsteuerbetrag oder den Steuersatz,
  • Ausstellungsdatum.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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