Rz. 55

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In Zypern steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze einschließlich Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen an Unternehmer eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen.

 

Rz. 56

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Korrekturbelege, z. B. bei Entgeltminderung, müssen sich eindeutig auf die Ursprungsrechnungen beziehen und den Berichtigungsgrund bezeichnen. Außerdem müssen sie innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Fehlers oder nach Abschluss einer Vereinbarung über eine Preisanpassung ausgestellt werden, damit sie umsatzsteuerlich wirksam sind.

 

Rz. 57

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Abrechnungen im Gutschriftsverfahren sind zulässig, wenn die Steuerbehörde zugestimmt hat (vgl. Schedule 10 Art. 1B Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 58

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Umsatzsteuerrechnungen müssen folgende Angaben enthalten (vgl. Schedule 10 Art. 1A Mehrwertsteuergesetz):

  • Name und Anschrift des Leistenden und dessen USt-IdNr.,
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  • Datum der Ausstellung,
  • eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer,
  • Datum der Lieferung oder Leistung bzw. der erhaltenen Anzahlung, falls feststellbar und abweichend vom Datum der Ausstellung,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Nettoentgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen,
  • Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz,
  • Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiungen oder Entgeltminderungen,
  • Ggf. Hinweis auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten.
 

Rz. 59

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es gibt keine allgemeine Vereinfachung für Kleinbetragsrechnungen.

 

Rz. 60

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bei Einzelhandelsumsätzen mit einem Wert von weniger als 85 EUR gilt allerdings eine vereinfachte Rechnungsstellungspflicht. Diese müssen nur folgende Elemente enthalten:

  • Name und Anschrift des Leistenden und dessen USt-IdNr.,
  • Datum der Ausstellung,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Gesamtentgelt und Umsatzsteuersatz.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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