Rz. 55

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In Polen steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle Umsätze einschließlich echt steuerbefreiter Umsätze eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 106a ff. Mehrwertsteuergesetz). Es gilt keine allgemeine Rechnungsstellungspflicht für Umsätze an Nichtunternehmer.

 

Rz. 56

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Korrekturbelege, z. B. bei Entgeltminderung, müssen sich eindeutig auf die Ursprungsrechnungen beziehen (vgl. Art. 106j und 106k Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 57

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Abrechnungen im Gutschriftsverfahren sind zulässig (vgl. Art. 106d Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 58

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Umsatzsteuerrechnungen müssen folgende Angaben enthalten (vgl. Art. 106e Mehrwertsteuergesetz):

  • Name und Anschrift des Leistenden und dessen USt-IdNr.,
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers und dessen USt-IdNr.,
  • Datum der Ausstellung,
  • Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer,
  • Datum der Lieferung oder Leistung bzw. der erhaltenen Anzahlung, falls feststellbar und abweichend vom Datum der Ausstellung,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Nettoentgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen,
  • Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz,
  • Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiungen oder Entgeltminderungen,
  • Hinweis auf das Split-Payment-Verfahren, wenn anwendbar.
 

Rz. 59

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Kleinbetragsrechnungen (Grenze: 100 EUR bzw. 450 PLN Brutto) müssen nur folgende Elemente enthalten:

  • Name und Anschrift des Leistenden und dessen USt-IdNr.,
  • USt-IdNr. des Leistungsempfängers,
  • Datum der Ausstellung,
  • Datum der Lieferung oder Leistung bzw. der erhaltenen Anzahlung, falls feststellbar und abweichend vom Datum der Ausstellung,
  • Rechnungsnummer,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiungen oder Entgeltminderungen,
  • Gesamtentgelt und ausreichende Angaben, um den Umsatzsteuerbetrag zu ermitteln.

Bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten muss die Rechnung den Hinweis "metoda kasowa" enthalten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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