12.1 Laufende Umsatzsteuermeldungen
Rz. 60
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ein Steuerpflichtiger, dessen Umsatz 50 Millionen DKK übersteigt, muss monatliche Umsatzsteuermeldungen einreichen (vgl. Art. 57 Mehrwertsteuergesetz). Die Meldungen sind zum 25. Tag des Folgemonats abzugeben. Zum gleichen Termin wird die Umsatzsteuer fällig.
Steuerpflichtige mit Umsätzen zwischen 5 Millionen DKK und 50 Millionen DKK geben grundsätzlich quartalsweise Umsatzsteuermeldungen ab. Sie haben allerdings ein Wahlrecht, sich für monatliche Meldungen zu entscheiden. Bei quartalsweiser Anmeldung sind sowohl die Meldungen als auch die Umsatzsteuer zum ersten Tag des dritten Folgemonats fällig, also z. B. zum 01.06. für das erste Kalendervierteljahr.
Liegt der Umsatz unter 5 Mio. DKK, sind Halbjahresmeldungen einzureichen. Diese sind jeweils zum ersten Tag des dritten Folgemonats fällig.
Rz. 61
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Eine besondere Regelung ("Sommererleichterung") verschiebt die Steuertermine für den Meldemonat Juni auf den 17.08.
Grundsätzlich sind alle Meldungen in digitaler Form über "TastSelv" abzugeben.
12.2 Keine Umsatzsteuerjahreserklärungen
Rz. 62
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In Dänemark gibt es keine Umsatzsteuerjahreserklärung.
12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer
Rz. 63
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die dänische USt-IdNr. besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode DK.
12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr
Rz. 64
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 MwStSystRL ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Unternehmen, die nur sehr wenige meldepflichtige Vorgänge haben, können die Erlaubnis zur vierteljährlichen Abgabe erhalten.
Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.
12.5 Standard Audit File Tax (SAF-T)
Rz. 64a
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Dänemark plant die Einführung von SAF-T-Meldepflichten zwischen 2024 und 2026 in einem abgestuften Verfahren. Details sind noch nicht bekannt.