Rz. 61

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 25. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 322 und 323 sowie 326 Steuergesetz).

Unternehmen, deren Umsatz unter 100.000 EUR liegt und die keine i. g. Erwerbe ausführen, dürfen vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen abgeben.

Grundsätzlich sind die Meldungen in digitaler Form einzureichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?