Rz. 64

Stand: 6. A. – ET: 01/2024

Es gelten die folgenden Vorschriften:

  • Verspätete Umsatzsteuermeldung

    Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, entsteht ein Strafzuschlag von 625 SEK, der verdoppelt wird, wenn die Behörde zur Abgabe aufgefordert hatte.

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlung

    Wird die Umsatzsteuer verspätet gezahlt, entstehen Zinsen mit einem Satz in Höhe des Basiszinses plus 15 %.

  • Fehler in Umsatzsteuermeldungen

    Bei fehlerhaften Angaben können Strafen von 20 % der falsch gemeldeten Umsatzsteuer festgesetzt werden.

 

Rz. 65

Stand: 6. A. – ET: 01/2024

Unternehmen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung falsch ausweisen, schulden diese grundsätzlich bis zu einer Korrektur.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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