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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen sind in Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL zu finden. Die Aufzeichnungspflichten für steuerbefreite Umsätze nach dieser Rechtsnorm resultieren aus § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Liegen für Leistungen nach § 4 Nr. 11b UStG auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Leistungen i. Z. m. Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG) vor, bestimmt Abschn. 4.11b.1. Abs. 14 UStAE, dass die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG dieser Steuerbefreiung vorgeht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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