Rz. 11

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

EU-Kommission und deutsche Finanzverwaltung sind bemüht, den Unternehmern und ihren Beratern die komplexe Neuregelung näherzubringen.

2.1.1 Informationen zum deutschen Verfahren auf der Homepage des BZSt

 

Rz. 12

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Teilnahme an der Sonderregelung können deutsche Unternehmer auf elektronischem Weg beim BZSt beantragen. Dies ist ab dem 01.10.2014 m. W. z. zum 01.01.2015 möglich und gilt einheitlich für alle Staaten der EU. Für Anträge deutscher Unternehmer stellt das BZSt ein Online-Portal zur Verfügung. Weitergehende Informationen zum Verfahren Mini-One-Stop-Shop werden rechtzeitig auf der Homepage des BZSt unter www.bzst.bund.de veröffentlicht (BMF, Newsletter vom 11.07.2014, www.bundesfinanzministerium.de/Service/Presse/Pressemitteilungen).

2.1.2 Leitfaden Europa auf der Homepage der EU-Kommission

 

Rz. 13

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die Unternehmen auf die Neuregelungen vorzubereiten (http://ec.europa.eu).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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