Rz. 14

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Meldepflicht) unterliegen

 

Rz. 15

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Meldepflicht unterliegen nicht die Lieferungen an Privatpersonen. Ebenso wenig werden steuerpflichtige i. g. Erwerbe in der ZM vermerkt.

 

Rz. 16

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Sollten in dem Meldezeitraum i. g. Warenlieferungen oder -bewegungen an einen Erwerber unter der Angabe verschiedener USt-IdNr. bewirkt werden, so müssen die oben erläuterten Angaben getrennt nach der einzelnen USt-IdNr. gemacht werden. In Fällen des § 25b Abs. 2 UStG (Meldung eines i. g. Dreiecksgeschäfts) ist eine Besonderheit zu beachten (vgl. Rz. 19).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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