Rz. 45

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Unter der Tätigkeit als Zahnarzt definiert man die Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin".

 

Rz. 46

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Auch hier gilt, dass sich derjenige Zahnarzt nennen kann, der aufgrund der Approbation aufgrund des "Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde" zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist.

 

Rz. 47

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Die Steuerfreiheit für die Umsätze von Zahnärzten gilt auch für Dentisten (vgl. Abschn. 4.14.3. Abs. 9 UStAE). Dentisten üben die Zahnheilkunde aufgrund fachlicher Vorbildung, aber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium selbstständig aus und werden nach Maßgabe der §§ 8–11 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Zahnärzten im Ergebnis gleichgestellt. Neuzulassungen als Dentist erfolgen aber nicht mehr.

 

Rz. 48

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Zu den begünstigten Tätigkeiten zählt auch die vorbeugende Gesundheitspflege (Prophylaxe). Begünstigt ist demnach auch die professionelle Zahnreinigung (vgl. Abschn. 4.14.3. Abs. 8a UStAE).

Kosmetische Korrekturen eines gesunden Gebisses sind dagegen an sich steuerpflichtig, werden aber in der Praxis wegen der Nachweisschwierigkeiten kaum aufgegriffen (vgl. Lippross, Umsatzsteuer, 25. Aufl. 2022, 740). Bleaching (Zahnaufhellung) ist steuerfrei, soweit es dazu dient, die infolge einer Vorschädigung eingetretene Verdunkelung der Zähne zu behandeln (vgl. BFH vom 19.03.2015, Az: V R 60/14, BStBl II 2015, 946).

 

Rz. 49

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Unter den Begriff der Ausübung der Zahnheilkunde gehört auch der Einsatz einer intraoralen Videokamera eines CEREC-Gerätes (vgl. dazu BFH vom 28.11.1996, Az: V R 23/95, BStBl II 1999, 251). CEREC ist ein Verfahren zur computergestützten, direkten Herstellung von gefrästen Keramik-Inlays, Onlays, Teilkronen, Veneers und Kronen für den Front- und Seitenzahnbereich. Der Name CEREC steht für CEramic REConstruction. Einzigartig an der Methode ist die Möglichkeit, maßangefertigte zahnärztliche Restaurierungen direkt am Patienten (chairside) in einer Behandlungssitzung herzustellen und einzusetzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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