Rz. 19

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Soweit für den Unternehmer durch die Sicherheit Kosten entstehen (z. B. Bereitstellungsprovisionen für eine Bankbürgschaft), führen diese zu keiner unverhältnismäßigen Belastung des Unternehmers, weil dieser gleichzeitig den finanziellen Vorteil der Liquidität hat, also keinen Bankkredit in Anspruch nehmen muss.

 

Rz. 20

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Für Existenzgründer mit wenig Liquidität dürfte eine Bankbürgschaft in der Praxis zwar schwierig zu erhalten sein; hier stellt sich aber die Frage, warum der Fiskus bei der Herausgabe von Geld unbekümmerter sein sollte als eine Bank, die mit der Bestellung von Sicherheiten gar Geschäfte machen will.

 

Rz. 21

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Die Kosten für die Bankbürgschaft begründen nach all dem kein "finanzielles Risiko" i. S. d. EuGH-Rspr. (EuGH vom 25.10.2001, Rs. C78/00, BFH/NV Beilage 2002, 25; vgl. auch Leonard/Heidner, in Bunjes, 19. Aufl. 2020, § 18f Rn. 26).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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