Rz. 39
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Andererseits sollen nur versicherungstypische Arbeiten unter die Steuerbefreiung fallen, nicht also Risiko-, Wahrscheinlichkeits- und Prämienberechnungen, die außerhalb eines Versicherungsverhältnisses erfolgen.
Ein Versicherer übernimmt gegen Entgelt für Mitbewerber die Erstellung von Schadens- oder Werthaltigkeitsgutachten; die Leistungen erfolgen umsatzsteuerpflichtig.
Diese Erkenntnis ist u. a. bedeutsam für die Beurteilung des Outsourcings (vgl. Rz. 69 ff.).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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