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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Wird eine USt-Voranmeldung oder die USt-Jahreserklärung nicht abgegeben, hat das FA die USt durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln (§ 162 AO). Hat der Unternehmer die USt-Vorauszahlung oder die Jahresumsatzsteuer nicht richtig berechnet, wird das FA diese in zutreffender Höhe festsetzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?