Rz. 52

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Lieferung und der Eigenverbrauch von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen unterliegen seit dem 01.01.2007 einem Steuersatz von 5,5 %. Hiervon ausgenommen sind Sägewerkserzeugnisse. Eine Auflistung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse i. S. dieser Vorschrift ist in Abschn. 24.2 Abs. 4 UStAE enthalten.

 

Rz. 53

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die aufgeführten Forstprodukte unterliegen jedoch nur dann der Pauschalierung mit 5,5 %, wenn sie aus einer forstwirtschaftlichen Produktion entstammen. Aus diesem Grund gehört beispielsweise der Stammholzverkauf aus einer Allee nicht zu den Umsätzen des § 24 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Ebenso ergeht es dem Umsatz aus dem Weihnachtsbaumverkauf von einer speziellen "Weihnachtsbaumkultur". Hierfür gilt der höhere Pauschalierungssatz von 9,0 % gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, sofern es sich nicht um gewerbliche Umsätze handelt (vgl. auch Rz. 39).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?