Rz. 48
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 UStG, wer nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt (z. B. BFH vom 06.05.1993, Az: V R 45/88, BStBl II 1993, 564), vgl. die Kommentierung zu § 2 Rz. 1 ff.
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