Rz. 21
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Vorschriften für Zölle sind alle in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen, die Zölle betreffen; dazu zählen insbesondere die unionsrechtlichen Vorschriften für Zölle, die – wie z. B. alle Verordnungen der Organe der Union – in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten und – nach dem Grundsatz des Vorrang des Unionsrechts – zur Unanwendbarkeit deutscher Vorschriften führen (BFH vom 03.09.1990, BFHE 161, 260).
Rz. 22
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Zu den wesentlichen Rechtsnormen des Gemeinschaftsrechts zählen
- bis zum 30.04.2016: der Zollkodex (ZK),
- bis zum 30.04.2016: die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO),
- ab 01.05.2016: der Unionszollkodex (UZK),
- ab 01.05.2016: die Delegierte Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA),
- ab 01.05.2016: die Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK-IA),
- die Zollbefreiungsverordnung –VO (EG) Nr. 1186/2009 (hierzu vgl. § 5 Rz. 25–28),
- die Kombinierte Nomenklatur – VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.
Rz. 23
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Seit 01.01.1994 galt der Zollkodex (ZK) mit Durchführungsverordnung (ZK-DVO), der viele Einzelverordnungen zusammenfasste. Der ZK sollte spätestens bis 24.06.2013 durch den Modernisierten Zollkodex (MZK) ersetzt werden. Dies zerschlug sich aber, da durch den Vertrag von Lissabon nunmehr zwei Arten von Durchführungsvorschriften vorgesehen sind, nämlich neben den Durchführungsverordnungen (Art. 291 AEUV) neuerdings auch Delegierte Verordnungen gem. Art. 290 AEUV. Da zudem die geplante Umstellung der Verwaltung und Verfahren auf IT-Systeme innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens unrealistisch war, entschied man sich zu einer vollständigen Neufassung der Vorschriften. Daraufhin wurde mit VO (EU) 952/2013 vom 09.10.2013 der Zollkodex der Union (Unionszollkodex – UZK) erlassen, der am 01.05.2016 in Kraft getreten ist zusammen mit der Delegierten VO 2015/2446 (UZK-DA), der Durchführungs-VO 2015/2447 (UZK-IA), und der Delegierten Übergangs VO 2016/341 (UZK-TDA). Der UZK-TDA legt fest, wie in der Übergangszeit bis zur Einführung aller geplanten IT-Systeme zu verfahren ist; nach dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11.04.2016 soll die Einführungs- und Umstellungsphase am 31.12.2020 abgeschlossen sein; diese Phase wird wohl bis 2025 verlängert werden.
Rz. 24
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Zu den wesentlichen Normen des nationalen Rechts gehören