Rz. 31

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Steuerpflichtige ist ein Unternehmer, der in Belgien für eine im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und Autowracks bestehende gewerbliche Tätigkeit zu Mehrwertsteuerzwecken erfasst ist. Im Rahmen dieser Tätigkeit erwirbt er insbesondere Fahrzeuge mit Totalschaden von Versicherungsunternehmen und verkauft sie "zum Ausschlachten" an Dritte weiter.

Die belgische Steuerverwaltung entschied, die Verkäufe von der Differenzbesteuerung auszuschließen. Dem folgte das erstinstanzliche Gericht. Es müsse geprüft werden, ob die vom Steuerpflichtigen verkauften Fahrzeuge die Funktionen behalten hätten, die sie im Neuzustand gehabt hätten, sodass sie im derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendet werden könnten. Letzteres sei bei "zum Ausschlachten" verkauften Fahrzeugen offensichtlich nicht der Fall.

Gegen das Urteil wendete sich die Kassationsbeschwerde des Steuerpflichtigen. Der Kassationshof legte die Rechtsfrage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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