Rz. 46
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Umsatzsteuer entsteht für unentgeltliche Wertabgaben mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem sie ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG), und zwar sowohl bei "Soll-" als auch bei "Ist-"Besteuerung des Unternehmers. Auf die Unterschiede dieser Besteuerungsarten kommt es insoweit nicht an (vgl. Rz. 102).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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