Rz. 46

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Umsatzsteuer entsteht für unentgeltliche Wertabgaben mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem sie ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG), und zwar sowohl bei "Soll-" als auch bei "Ist-"Besteuerung des Unternehmers. Auf die Unterschiede dieser Besteuerungsarten kommt es insoweit nicht an (vgl. Rz. 102).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?