Rz. 50

Stand: 6. A. – ET: 01/2024

Zunächst stellt sich die Frage, ob solche Fälle – ein EU-ausländischer Nichtunternehmer verkauft einem deutschen Händler ein Neufahrzeug – in der Praxis überhaupt vorkommen.

Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig "Ja" Die Verkäufer sind i. d. R. Werksangehörige der (auch) im EU-Ausland ansässigen Hersteller. Die Werksangehörigen kaufen die Fahrzeuge vergünstigt und – anders als in Deutschland – häufig ohne Haltefrist von Ihrem Arbeitgeber und verkaufen diese mit Profit an deutsche Händler weiter. Der Einkaufspreis des deutschen Händlers liegt dann immer noch weit unter dem Preis eines Einkaufs vom Hersteller.

 

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Stand: 6. A. – ET: 01/2024

Derartige EU-Importe kommen v. a. aus

  • Polen (Ford, Opel, Mercedes, Renault, VW)
  • Spanien (Renault, Seat, VW)
  • Tschechien (Skoda, VW)

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