Rz. 104

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

I. R. v. Vermögensverwaltungsverträgen werden Banken von ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen i. R. v. vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Diese Verträge beinhalten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie z. B.

  • Managementleistungen: Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden; Analyse der Finanzmärkte und Aufstellung eines optimal strukturierten Portfolios; die Kunden treffen hierbei keine Einzelentscheidungen.
  • Umsetzung der durch die Managementleistung gewonnenen Erkenntnisse: Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen, Finanzderivaten und ähnlicher Geldanlagen.
  • Führung eines Wertpapierdepots: Erstellung von Kontoauszügen, Erträgnisaufstellungen sowie Steuerbescheinigungen, Reporting in vorher vereinbarten Abständen einschließlich Wertpapierabrechnung.
 

Rz. 105

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Vermögensverwaltungsverträge werden i. d. R. in der Weise geschlossen, dass der Kunde eine Anlagestrategie festlegt und die Bank anschließend ohne vorherige Weisungen und im eigenen Ermessen im Rahmen dieser Anlagestrategie alle Maßnahmen ergreift, um eine bestmögliche Vermögensverwaltung zu erreichen. Der Kunde wird im Nachhinein in bestimmten Zeitabständen über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet.

 

Rz. 106

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Abrechnung dieser Vermögensverwaltung erfolgt dann zum Teil (insbesondere aus ertragsteuerlichen Gesichtspunkten) getrennt in Management- und Depotleistungen einerseits sowie Transaktionsleistungen andererseits.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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