Ein Unternehmen der Software-Branche erstellt ein Programm zur Absicherung von PCs gegen Viren und vertreibt die Nutzungsrechte hieran in den Monaten Februar bis August 2006 für 100 EUR zuzüglich 16 % USt = 116 EUR. Hierin enthalten ist mit einem Wert von 50 EUR das Recht des Nutzers, für den Zeitraum von zwölf Monaten die in unregelmäßigen Abständen erscheinenden aktualisierten Virensignatur-Dateien und Aktualisierungen des Programms aus dem Internet herunterzuladen. Die Software selbst wird auf einer CD ausgeliefert.
Lösung:
Die Überlassung der Standard-Software ist eine Lieferung. Diese wird bereits 2006 erbracht und unterliegt dem Steuersatz von 16 %.
Die Möglichkeit der Aktualisierung ist eine Dauerleistung in Form einer sonstigen Leistung. Diese gilt als erbracht, wenn der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Abschn. 13.1. Abs. 3 UStAE), also der einjährige Update-Zeitraum beendet ist. Dies ist erst im Jahr 2007 der Fall. Daher ist der neue allgemeine Steuersatz von 19 % auf die gesamte sonstige Leistung anzuwenden.
Der korrekte Umsatzsteuerbetrag errechnet sich daher aus der Lieferung (50 EUR × 16 % USt = 8 EUR) und der sonstigen Leistung (50 EUR × 19 % USt = 9,50 EUR) und beträgt daher insgesamt 17,50 EUR.