Rz. 65
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Teilleistungen sind
- wirtschaftlich abgrenzbare Teile,
- einheitlicher langfristiger Leistungen (Dauerleistungen, Werklieferungen, Werkleistungen),
- für die das Entgelt gesondert vereinbart wird und
- die demnach statt der einheitlichen Gesamtleistung geschuldet werden
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen