Rz. 153

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Von der Regelung erfasst werden zwei Fallgestaltungen:

  1. Vorabrechnungen: Der Unternehmer vereinnahmt das gesamte Entgelt für eine noch nicht ausgeführte Leistung, die Ausstellung von Rechnungen über Anzahlungen erübrigt sich für diesen Fall (vgl. Abschn. 14.8. Abs. 1 und 6 UStAE).
  2. Anzahlungsrechnung: Der Unternehmer vereinnahmt Teilentgelte i. S. v. Anzahlungen für eine noch nicht ausgeführte Leistung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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