Rz. 28

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es gilt der Grundsatz der Einzeloption: der Unternehmer kann das Optionsrecht für jede optionsfähige Leistung gesondert ausüben. Die Beurteilung der Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften als Einzelleistungen eröffnet die Möglichkeit nur für Leistungen auf die Steuerfreiheit zu verzichten, die ihrerseits mit Vorsteuern belastet sind.

 

Rz. 29

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Für den Fall der Option ist zu beachten, dass Wasserlieferungen zum ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % erfolgen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage; vgl. Rz. 40 f. – Muster Abrechnung).

 

Rz. 30

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Vorsteuerfreie Eingangsleistungen, z. B. Versicherungsbeiträge, Gebühren für Abfall, Straßenreinigung oder Entwässerung, Hausmeisterlohn etc. müssen somit nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Allerdings dürfte auch in diesen Fällen die Behandlung als steuerpflichtig grundsätzlich unschädlich sein, da die Eigentümer, bei deren Umsätzen optiert wird, ihrerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt sein werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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