Rz. 27

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Veräußert ein Kfz-Händler ein neues Fahrzeug in ein anderes EU-Land, ist der Verkauf auch dann umsatzsteuerfrei, wenn der Kunde keine USt-IdNr. hat (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG). Ein Pkw ist neu, wenn er nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat oder seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt (§ 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG).

 

Rz. 28

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Kunde muss im Gegenzug im Bestimmungsland einen i. g. Erwerb versteuern (im deutschen Recht nach § 1b UStG). Dies konnte die Finanzverwaltung des Bestimmungslandes bislang nicht kontrollieren, weil Fahrzeugverkäufe an Abnehmer ohne USt-IdNr. nicht in die Zusammenfassende Meldung eingehen (Weimann, UStB 2010, 52).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?