Rz. 50

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Lieferung des ersten Unternehmers an den ersten Abnehmer (= mittlerer Unternehmer) ist eine ganz "normale" innergemeinschaftliche Lieferung und als solche zu deklarieren.

Für den ersten Unternehmer ergeben sich daher keine Besonderheiten; er braucht insbesondere auch nicht wissen, dass er sich als erster Leistender an einem i. g. Dreiecksgeschäft beteiligt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?