Rz. 50
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Lieferung des ersten Unternehmers an den ersten Abnehmer (= mittlerer Unternehmer) ist eine ganz "normale" innergemeinschaftliche Lieferung und als solche zu deklarieren.
Für den ersten Unternehmer ergeben sich daher keine Besonderheiten; er braucht insbesondere auch nicht wissen, dass er sich als erster Leistender an einem i. g. Dreiecksgeschäft beteiligt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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