Rz. 39

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Nach § 7 Abs. 4 S. 1 UStG muss der (Werk-)Unternehmer die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 UStG sowie die Be- oder Verarbeitung nach § 7 Abs. 1 S. 2 UStG nachweisen. Wie bei Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) und i. g. Lieferungen (§ 6a UStG), wurden die Nachweise auch in Fällen der Lohnveredelungen (§ 7 UStG) bisher als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung betrachtet (§ 7 i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG; vgl. BFH vom 28.02.1980, Az: V R 118/76, BStBl II 1980, 415). Durch die strukturelle Nähe der Lohnveredelung zur Ausfuhrlieferung ist es naheliegend davon auszugehen, dass die Rechtsprechung des BFH zum materiell-rechtlichen Charakter der Nachweise bei Ausfuhrlieferungen sich auch auf die Beurteilung der Nachweise in Fällen der Lohnveredelung auswirkt (vgl. BFH vom 28.05.2009, Az: V R 23/08, BStBl II 2010, 517). Im Rahmen der Ermächtigungsvorschrift des § 7 Abs. 4 S. 2 UStG regelt die UStDV die Einzelheiten der Nachweise. Die Nachweisverpflichtung erstreckt sich demnach einerseits auf den Ausfuhrnachweis (§ 12 UStDV i. V. m. §§ 811 UStDV), andererseits auf den Buchnachweis der Lohnveredelung (§ 13 UStDV). Die §§ 9, 10, 11 und 13 UStDV wurden durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (vom 02.12.2011, BGBl I 2011, 2416) von zuvor Sollvorschriften m. W. v. 01.01.2012 auf nunmehr Mussvorschriften abgeändert. Weitere Änderungen in den §§ 9 und 10 UStDV haben sich durch die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen (vom 11.12.2012, BGBl I 2012, 2637) mit Wirkung ab 12.12.2012 ergeben. Wegen weiterer Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 6. Durch Art. 9 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Verordnung vom 12.07.2017, BGBl I 2017, 2360) wurden die §§ 9, 10 und 13 UStDV erneut geändert. Ausweislich der Verordnungsbegründung (vgl. BR-Drucks. 412/17 vom 24.05.2017, 24 f.) handelt es sich um redaktionelle Anpassungen an das neugefasste europäische Zollrecht. Wegen weiterer Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 6.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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