Rz. 41
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Nach § 13 Abs. 1 UStDV muss der (Werk-)Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung buchmäßig nachweisen, dabei müssen die Voraussetzungen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (vgl. Abschn. 7.3. Abs. 1 S. 1 UStAE i. V. m. Abschn. 6.10. Abs. 1 bis 6 UStAE). Der Nachweis über die Einfuhr oder den Erwerb zum Zwecke der Be- oder Verarbeitung ist Bestandteil des Buchnachweises. Wird der Gegenstand durch mehrere Beauftragte/Unternehmer nacheinander be- oder verarbeitet, muss jeder Beauftragte/Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung, einschließlich der Einfuhr oder des Erwerbes zum Zwecke der Be- oder Verarbeitung, buchmäßig nachweisen (vgl. Abschn. 7.3. Abs. 1 S. 2 UStAE). Wegen weiterer Einzelheiten zum Nachweis der Einfuhr oder des Erwerbes zum Zwecke der Be- oder Verarbeitung siehe Abschn. 7.3. Abs. 2 UStAE.
Rz. 42
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der weitere Inhalt des Buchnachweises ergibt sich aus § 13 Abs. 2–7 UStDV. Nach § 13 Abs. 2 UStDV muss der (Werk-)Unternehmer die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der Lohnveredelung, den Namen und die Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers, den Tag der Lieferung oder Lohnveredelung, das vereinbarte (vereinnahmte) Entgelt, die Art und Umfang weiterer Be- oder Verarbeitungen, die Ausfuhr sowie die MRN buchmäßig aufzeichnen. Nach § 13 Abs. 7 UStDV muss der (Werk-)Unternehmer in Fällen des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG (= Ausfuhr durch den Unternehmer), in denen der Auftraggeber kein ausländischer Auftraggeber ist, zusätzlich die Angaben nach § 13 Abs. 3 UStDV aufzeichnen (= die Beförderung oder Versendung durch ihn selbst/den Bestimmungsort), in Fällen des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG (= Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete durch den Unternehmer, wenn der Auftraggeber kein ausländischer Auftraggeber ist) soll der Unternehmer zusätzlich die Angaben nach § 13 Abs. 4 UStDV aufzeichnen (= die Beförderung oder Versendung/den Bestimmungsort/Gewerbezweig oder Beruf des Auftraggebers/Zweck).