3.1 Mehrwertsteuer-Vorabauskünfte in grenzüberschreitenden Fällen
Rz. 32
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ein Modellversuch erlaubte es den Steuerpflichtigen, vorab eine amtliche Auskunft ("crossborder ruling") über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten (Vorbescheid). Der Modellversuch war im Juni 2013 angelaufen und dauerte bis September 2018. Im Rahmen des EU-MwSt-Forums erklärten sich mehrere Mitgliedstaaten bereit, an diesem Projekt teilzunehmen. Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Transaktionen in zwei oder mehreren dieser teilnehmenden Mitgliedstaaten beabsichtigen, konnten diesbezüglich einen solchen Vorbescheid beantragen. Vgl. hierzu die Vorauflage (5. Auflage 2018), Rz. 32 ff.
3.2 Auslandshandelskammern
Rz. 33
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Zumindest erste verlässliche Informationen können i. d. R. über die Auslandshandelskammern (AHK) bezogen werden. Das deutsche Auslandshandelskammernetz umfasst ca. 120 Büros (Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanten der deutschen Wirtschaft) in ca. 80 Ländern weltweit. Kernaufgabe des Auslandshandelskammernetzes ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Eine der Aufgaben ist der direkte Auskunfts-, Beratungs- und Organisationsdienst für die am bilateralen Wirtschaftsverkehr beteiligten Unternehmen und Organisationen. Damit steht das Netz der deutschen Wirtschaft auch für Umsatzsteuerfragen der jeweiligen Länder zur Verfügung (www.ihk.de bzw. www.ahk.de).
3.3 Germany Trade and Invest
Rz. 34
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
"Germany Trade and Invest" – nachfolgend kurz "GTaI" – ist die neue Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die GTaI ist am 01.01.2009 durch die Zusammenführung der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) mit der Invest in Germany GmbH entstanden. Sie bündelt damit die Kompetenzen beider Vorgängerorganisationen mit dem Ziel, durch eine breit angelegte Wissensbasis die deutsche Außenwirtschaft zu fördern und zu stärken. Durch die Gründungsgeschichte der Gesellschaft erklären sich deren beide Geschäftsbereiche:
- Der Geschäftsbereich Außenwirtschaft (Trade) fokussiert die Beschaffung und Verbreitung von Informationen über ausländische Märkte. Hier sieht die GTaI den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Weltweit eingesetzte Auslandsmitarbeiter recherchieren vor Ort. Darüber hinaus wird die enge Zusammenarbeit mit den deutschen AHK ausgebaut, um Unternehmern und deren Beratern künftig im Ausland unter dem Dach der AHK eine zentrale Anlaufstelle mit Informationen und gezielter Beratung zu bieten.
- Der Geschäftsbereich Investieren (Invest) unterstützt durch Standortmarketing für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Deutschland.
Rz. 35
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Von vorrangigem Interesse für deutsche Unternehmen und Steuerberater wird der Geschäftsbereich Außenwirtschaft sein. Gilt es, einen ersten Einstieg in internationale Umsatzsteuerfälle zu finden, dürfte zukünftig auch ein Blick auf die neue Homepage der GTaI (www.gtai.de) weiterhelfen. Darstellungen zu länderspezifischen Umsatzsteuerproblemen finden Sie dort unter Außenwirtschaft/Recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer.
HINWEIS
Der Geschäftsbereich Außenwirtschaft hat die vorrangige Aufgabe, deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte für sich erschließen wollen, zu beraten und zu unterstützen. Als deutscher Unternehmer/Steuerberater wird man also auch bei der Lösung individueller internationaler Umsatzsteuerprobleme zukünftig die GTaI mit "auf der Agenda" haben müssen (Kontaktdaten: Germany Trade an Invest, Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, Agrippastr. 87–93, 50676 Köln, Tel.: 0221/2057-316).