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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 4 Nr. 2 UStG beinhaltet die Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt, ohne die weiteren Voraussetzungen des Vorliegens derartiger Umsätze zu benennen. Die jeweiligen Tatbestandsmerkmale ergeben sich aus der Verweisungsvorschrift § 8 UStG. Wegen weiterer Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 8.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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