Rz. 71

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die neuen Vorschriften führen dazu, dass bei Erbringung der nämlichen Dienstleistungen umsatzsteuerliche Pflichten im EU-Ausland ggf. neu begründet werden können. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, der sich durch die Entscheidung zur Anwendung des Sonderverfahrens einschränken lassen wird; allerdings wird auch das Sonderverfahren als neue Erklärungspflicht gewisse Mehrkosten verursachen. Ein Steuerberater muss den Mandanten auf die Problematik und das Wahlrecht hinweisen; Schulungen und sichere Verfahrensabläufe (Controlling) sind dann vorzuschlagen. Freilich bleiben bei all dem die weitere Entwicklung und die konkrete Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber und die Finanzverwaltung abzuwarten (Weimann/Tybussek).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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