Rz. 105

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 3 UStG enthält keine ausdrückliche Aussage zum Lieferzeitpunkt. Dieser bestimmt sich daher in entsprechender Anwendung der Lieferortsbestimmungen (BFH vom 06.12.2007, Az: V R 24/05, BStBl II 2009, 490; hierzu ausführlich vgl. § 13 Rz. 32 ff.; vgl. auch Abschn. 13.1. Abs. 2 S. 2 UStAE und vgl. Rz. 17 ff.).

 

TIPP

BFH, Urteil vom 24.08.2006, Az: V R 16/05, BStBl II 2007, 340: Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines Warengutscheins/eines Warenzertifikates /// Leitsatz: (1.) Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehmer auch dann Abnehmer (Leistungsempfänger), wenn der andere die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an den Unternehmer, sondern an den Inhaber eines "Warenzertifikats" (Warengutscheins) als Beauftragten des Unternehmers übergibt und hierauf auf dem Gutschein ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. § 13 Rz. 93 f.).

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