Rz. 229

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Leasing-Sonderzahlungen sind als für den Gesamtzeitraum vereinnahmtes Entgelt anteilig auf die Teilleistungszeiträume umzulegen.

 
Praxis-Beispiel

Sachverhalt

Beispiel wie in Rz. 138; zusätzlich zu den Leasingraten ist vorschüssig auch eine Sonderzahlung zu leisten

Beurteilung

Die Sonderzahlung ist als im Voraus vereinnahmtes Entgelt auf die Teilleistungen umzulegen.

Steuersatz

Soweit die Sonderzahlung auf Leasingzeiträume entfällt, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021 enden, kommt der neue abgesenkte USt-Satz (16 Prozent) zur Anwendung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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