Rz. 229
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Leasing-Sonderzahlungen sind als für den Gesamtzeitraum vereinnahmtes Entgelt anteilig auf die Teilleistungszeiträume umzulegen.
Sachverhalt
Beispiel wie in Rz. 138; zusätzlich zu den Leasingraten ist vorschüssig auch eine Sonderzahlung zu leisten
Beurteilung
Die Sonderzahlung ist als im Voraus vereinnahmtes Entgelt auf die Teilleistungen umzulegen.
Steuersatz
Soweit die Sonderzahlung auf Leasingzeiträume entfällt, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021 enden, kommt der neue abgesenkte USt-Satz (16 Prozent) zur Anwendung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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