Rz. 152h
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Im Ergebnis bleibt "alles bleibt beim Alten": alle Versuche, Waren von geringem Wert unter Vermeidung der Lieferortsfiktion des § 3 Abs. 8 UStG aus einem Drittland in das Inland zu liefern, sind beim BFH gescheitert.
Unternehmen und deren Berater sollten sich darauf einstellen und infrage kommende Umsätze von vorneherein entsprechend kalkulieren (Hinweis auch auf AStW 11/2015, 729).
Eventuelle neue Gestaltungsversuche sollten der Finanzverwaltung vorab im Wege der verbindlichen Auskunft vorgestellt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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