Rz. 35

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die deutsche Finanzverwaltung hatte zu den damals neuen Ortvorschriften in einem ersten Schreiben (BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2010, 1005) umfassend Stellung genommen, um dieses Schreiben bereits vor Inkrafttreten teilweise neu zu fassen (BMF vom 08.12.2009, BStBl I 2009, 1612). Das mag ein Zeichen für die weiterhin nicht zu verkennende Rechtsunsicherheit – gerade auch aufseiten der Finanzverwaltung – sein!

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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