Rz. 74

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es gilt zu unterscheiden:

  • Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu beherbergen, ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 4 S. 4 Nr. 1 UStAE).
  • Die Vermittlung dieser Vermietungen ist keine Grundstücksleistung (Abschn. 3a.3. Abs. 9 Nr. 2 UStAE, vgl. Rz. 122 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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