Rz. 60

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Für die Ortbestimmung ist auch weiterhin die Person des Leistungsempfängers ohne Bedeutung. Die Vorschrift gilt sowohl für Grundstücksleistungen an Nichtunternehmer als auch an Leistungsempfänger i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (Abschn. 3a.3. Abs. 1 UStAE).

 

Rz. 61

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Grundstücksleistung ist damit eine der wenigen sonstigen Leistungen, die nach Umsetzung des "Mehrwertsteuerpakets" nicht zu den Erleichterungen im B2B-Bereich führen – mit allen nachteiligen Konsequenzen, die eine solche "Insellösung" mit sich bringt (vgl. Rz. 50 f.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?