Rz. 251

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die korrekte Anwendung der USt-Sätze zu einem Prüfungsschwerpunkt machen wird. Die Mandanten sind daher dazu anzuhalten, das jeweilige Leistungsdatum genauestens zu dokumentieren und wenn möglich auch zu belegen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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