Rz. 90

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.6. Abs. 2–7 UStAE. Zum Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen durch einen anderen Unternehmer als den Veranstalter vgl. BMF vom 10.06.2013 (BStBl I 2013, 780) sowie Bader/Sodenkamp (NWB 2013, 2859).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge