7.1 Allgemeines
Rz. 53
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In Kroatien gibt es drei Steuersätze. Grundsätzlich gilt der Normalsteuersatz von 25 %. Die ermäßigten Steuersätze betragen 5 % bzw. 13 %.
7.2 Ermäßigter Steuersatz
Rz. 54
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 5 % kommt u. a. bei der Lieferung von bestimmten Waren zur Anwendung:
- der Lieferung von Brot und Milch;
- Bücher mit fachlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und Bildungsinhalt, Bücher für die pädagogische Erziehung und Ausbildung sowie Bücher für Grund-, Sekundär- und Hochschulausbildung;
- rezeptpflichtige Arzneimittel, die eine Genehmigung der zuständigen Behörde haben;
- medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen, die üblicherweise für die Linderung und Behandlung von Behinderungen, für den exklusiven persönlichen Gebrauch von Behinderten, dienen;
- Eintrittskarten für Kinos, Eintrittskarten für Konzerte, Sport- und Kulturveranstaltungen;
- Zeitungen des Zeitungverlags, der Medienstatus hält, mit täglicher Auflage (Papierformat), mit Ausnahme von jenen, die überwiegend oder wesentlich Anzeigen enthalten oder Werbezwecken dienen;
- Fachzeitschriften;
- Kindernahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder;
- Speiseöle und -fette pflanzlicher und tierischer Herkunft, Butter und Margarine;
- Lieferung von frischen und gekühlten Fleisch, Fisch, Eier, Obst und Gemüse;
- Steckpflanzen und Samen,
- Düngemittel und Pestizide sowie weitere agrochemische Produkte;
- Tierfutter (außer Futter für Haustiere).
Der ermäßigte Steuersatz von 13 % kommt u. a. bei folgenden Umsätzen zur Anwendung:
- Beherbergungsleistungen inkl. oder exkl. Frühstück, Halb- oder Vollpension in Hotels oder ähnlichen Objekten einschließlich Beherbergungsleistungen, Vermietung von Campingplätzen und Beherbergungsleistungen auf Schiffen;
- Zeitungen und Zeitschriften des Zeitungverlags, der Medienstatus hält, sowie des Zeitungverlags, der keinen Medienstatus hält, mit periodischer Auflage (Papierformat), außer Zeitungen und Zeitschriften, die überwiegend oder wesentlich Anzeigen enthalten oder Werbezwecken dienen;
- Kindersitze sowie Kinderwindeln;
- bestimmte Hygieneartikel;
- Wasserlieferungen mit Ausnahme von Wasser in Flaschen oder anderen Behältern,
- elektrische Energie an andere Anbieter oder Endverbraucher einschließlich der Zahlungen i. Z. m. dieser Lieferung,
- Lieferung von Naturgas und die Lieferung von Wärme aus Wärmestationen einschließlich der damit verbundenen Gebühren;
- Brennholz, Pellets, Briketts und Hackschnitzel;
- öffentliche Dienstleistung zur Sammlung von gemischtem und biologisch abbaubarem Abfall sowie die Sammlung von getrenntem Müll;
- Urnen und Särge,
- Dienstleistungen und damit verbundene Urheberrechte von Schriftstellern, Komponisten und Künstlern sowie von Inhabern der Tonträgerrechten;
- Zubereitung und Bedienung von Speisen (einschließlich Speisen zum Mitnehmen).
Seit Oktober 2022 wird die Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen (zur Stromerzeugung) sowie Solarpaneelen zur Gewinnung von Wärmeenergie (für die Wasserheizung oder Wohnraumbeheizung) mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % besteuert, wenn diese auf Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, und in der Nähe solcher Objekte, Räume und Gebäude installiert werden.