7.1 Regelsteuersatz
Rz. 24
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der Regelsteuersatz in Irland beträgt 23 % (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz).
7.2 Ermäßigte Steuersätze
Rz. 25
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das irische Umsatzsteuergesetz sieht zwei allgemeine ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 13,5 % und 9 % (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu enthält das Gesetz u. a. eine ausführliche Schedule 3.
Rz. 26
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 13,5 % gilt u. a. für
- Strom,
- diverse Reparatur- und Handwerkerleistungen,
- Hotel-, Restaurant- und Cateringumsätze mit Ausnahme von Alkohol (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023 auf 9 % abgesenkt),
- die kurzfristige Vermietung von Pkws,
- die kurzfristige Vermietung von Wohnraum,
- Lieferungen bestimmter Immobilien,
- Kinos, Theater, Museen, Kunstausstellungen und ähnliche Umsätze (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023 auf 9 % abgesenkt), Freizeitparkeintritte u.Ä. (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023 auf 9 % abgesenkt),
- Friseure (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023 auf 9 % abgesenkt),
- Strom und Gas (vor dem 01.05.2022 und nach dem 31.10.2023),
- Verschiedene Bauleistungen.
Rz. 27
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für
- Hotel-, Restaurant- und Cateringumsätze mit Ausnahme von Alkohol im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023,
- Zeitschriften, Zeitungen usw., nicht aber Bücher – ab 01.01.2023 auf 0 % abgesenkt,
- Strom und Gas (zwischen dem 01.05.2022 und dem 31.10.2023),
- Kinos, Theater, Museen, Kunstausstellungen und ähnliche Umsätze (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023),
- Freizeitparkeintritte u.Ä. (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023),
- Friseure (im Zeitraum 01.11.2020 bis 31.08.2023).
Rz. 28
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ein besonderer Ermäßigungssatz von 4,8 % gilt für Lieferungen lebender Tiere für die Landwirtschaft (außer Hühner) und Windhunde sowie die Vermietung von Pferden.
7.3 Steuerbefreiungen
Rz. 29
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das irische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen).
Rz. 30
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Schedule 3) gehören insbesondere
- i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen,
- Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt,
- Umsätze in Zoll- oder Verbrauchsteuerlagern,
- Goldlieferungen an die Zentralbank,
- Bücher,
- die meisten Lebensmittel,
- Kinderbekleidung einschließlich Schuhe,
- Zeitschriften und Zeitungen (ab 01.01.2023),
- fiktive Lieferung an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle im seit 01.07.2021 geltenden neuen Verfahren für Fernverkäufe.
Es bestehen Freizonen am Flughafen Shannon und im Hafen Ringaskiddy.
Rz. 31
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht gibt es u. a. für
- Bank- und Finanzumsätze,
- Versicherungsumsätze,
- diverse Glücksspielumsätze,
- ärztliche Leistungen und ähnliche Tätigkeiten.
- bestimmte Leistungen der Sozialfürsorge,
- Universalpostdienstleistungen,
- verschiedene unterrichtende Leistungen,
- Catering für Krankenhäuser, Pflegeheime und Schulen,
- Eintritt zu bestimmten Theater- oder Konzertveranstaltungen,
- Personenbeförderungen,
- Begräbnisleistungen,
- Wasserlieferungen durch Gemeinden oder durch Irish Water,
- Vermietung von Immobilien,
- Lieferung von Immobilien, mit Ausnahme neuer Immobilien.
Rz. 32
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Eine Option zur Steuerpflicht ist bei Immobilienlieferungen an Unternehmer und bei der Vermietung von Immobilien auf Antrag zulässig. Sind Mieter und Vermieter verbundene Unternehmen, so erfordert die Option ein Vorsteuerabzugsrecht des Mieters von mindestens 90 %.
Rz. 33
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen ist ein Belegnachweis zu führen. Bei Ausfuhrlieferungen ist dies üblicherweise das zollrechtliche Ausfuhrdokument, das entweder den Lieferer als Ausführer zeigt oder eindeutig auf die Rechnung referenziert.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen soll der Nachweis durch Transportunterlagen und die USt-IdNr. erbracht werden. Irland hat Art. 45a MwStVO ab dem 01.01.2020 umgesetzt (in Deutschland: § 17a UStDV), lässt aber alternativ andere Formen der Nachweisführung zu.
Rz. 34
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ausfuhrlieferungen im Reisegepäck sind steuerfrei, wenn die Ausfuhr innerhalb von drei Monaten nachgewiesen wird (vgl. Art. 58 Mehrwertsteuergesetz) und der Einkaufswert mindestens 75 EUR beträgt. Nordirland gilt nicht als Drittlandsgebiet.
Rz. 35
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Wertgrenze von 22 EUR für steuerfreie Kleinsendungen wurde zum 01.07.2021 abgeschafft.
Rz. 36
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Irland hat eine Regelung für Umsatzsteuerlager eingeführt (vgl. Art. 92 u Mehrwertsteuergesetz). Umsätze im Umsatzsteuerlager sind steuerbefreit. Die Regelung ist auf Alkoholprodukte beschränkt.
7.4 Sonderregelung für häufige Ausführer
Rz. 37
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Unternehmen, die mindestens 75 % ihrer Umsätze als Ausfuhrlieferungen oder i. g. Lieferungen erzielen, können einen Antrag auf Behandlung als "häufiger Ausführer" stellen (vgl. Art. ...