7.1 Regelsteuersatz
Rz. 24
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der Regelsteuersatz in Belgien beträgt 21 %.
7.2 Ermäßigte Steuersätze
Rz. 25
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20).
Rz. 26
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für
- Restaurantumsätze (nicht für Getränke),
- Sozialer Wohnungsbau,
- Margarine,
- Reifen für landwirtschaftliche Zwecke,
- Kohle und verwandte Brennstoffe.
Rz. 27
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 6 % gilt u. a. für
- die Lieferung der meisten Lebensmittel (u. a. Milch, Fisch, Fleisch, Fette und Öle, Eier, Milchprodukte, Honig, Obst und Gemüse, Mehl, ausgenommen u. a. Kaviar, Langusten, Hummer, Austern),
- Lieferungen von Tierfutter (ausgenommen Tierfutter für typische private Haustiere),
- Lieferungen gedruckter Werke, d. h. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften u.Ä.,
- Die Lieferung verschiedener lebender Tiere, u. a. Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und Tauben sowie landwirtschaftlich genutzte Pferde,
- Gewährung von Unterkunft,
- Lieferung von Medikamenten, auch von Kondomen und Verbandsstoffen, sowie zahlreichen medizinischen und orthopädischen Hilfsmitteln sowie von Särgen,
- Lieferung von Leitungswasser,
- Einfuhr originaler Kunstwerke, sowie deren Verkauf durch Künstler oder Rechteinhaber,
- Bestimmte soziale Dienstleistungen,
- Automobile für bestimmte Kriegsinvaliden und andere Schwerbehinderte,
- Die Renovierung oder Verbesserung von über 10 Jahre alten Gebäuden,
- Hotelübernachtungen und sonstige touristische Unterkünfte,
- Verschiedene landwirtschaftliche Umsätze,
- Verschiedene sportliche, kulturelle und unterhaltende Dienstleistungen,
- Personenbeförderung,
- Urheberrechte und künstlerische Darbietungen,
- Produkte der Monatshygiene (Tampons, Binden usw.),
- Defibrillatoren,
- Fahrräder einschließlich E-Bikes,
- Erdgas und Strom für Haushalte (seit 01.03.2022).
Rz. 28
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Für Zeitungen und Zeitschriften und bestimmte Abfalllieferungen kann zusätzlich ein sog. Nullsatz zur Anwendung kommen. Ein solcher Nullsatz galt bis zum 31.03.2017 weiterhin für Pro-bono-Leistungen von Anwälten.
7.3 Steuerbefreiungen
Rz. 29
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen).
Rz. 30
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere
- innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen,
- Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt,
- Umsätze an Einrichtungen der Europäischen Union,
- Lieferungen von Perlen und Edelsteinen an Wiederverkäufer, die nur mit solchen Gütern handeln,
- fiktive Lieferungen an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle im seit 01.07.2021 geltenden neuen Verfahren für Fernverkäufe.
Rz. 31
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 44 Mehrwertsteuergesetz) bestehen u. a. für
- Bank- und Finanzumsätze,
- Versicherungsumsätze,
- Glücksspielumsätze außer Online-Glücksspiel (vgl. Behördenrundschreiben 32/2016 vom 30.11.2016; allerdings hat das belgische Verfassungsgericht diese Ausnahme am 22.03.2018 als verfassungswidrig verworfen),
- ärztliche und zahnärztliche Leistungen,
- Lieferungen menschlicher Organe oder von menschlichem Blut,
- zahlreiche Umsätze mit Immobilien (Vermietung und Verkauf),
- zahlreiche Umsätze des sozialen Sektors, z. B. Altenpflege,
- diverse unterrichtende Leistungen.
Rz. 32
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Eine Option zur Steuerpflicht ist v. a. für bestimmte Finanzumsätze (insbesondere im Einlagen- und Kontogeschäft sowie im Zahlungsverkehr), für Lieferungen von Anlagegold und für die Lieferung neuer Gebäude möglich. Eine Optionsregelung für die Vermietung von Immobilien besteht erst seit dem Jahr 2018. Die entsprechende Option setzt voraus, dass Mieter und Vermieter sie einvernehmlich ausüben, die Immobilie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet wird und es sich entweder um einen Neubau oder um einen umfassend renovierten Bestandsbau handelt. Insbesondere darf keine Umsatzsteuer für Bau- oder Renovierungsmaßnahmen am Gebäude vor dem 01.10.2018 angefallen sein.
Rz. 33
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die viele Jahre bestehende Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Rechtsanwälten (Art. 44 Abs. 1 (1) des Mehrwertsteuergesetzes, vgl. EuGH vom 28.07.2016, C-543/14, Ordre des barreaux francophones et germanophones) wurde zum 01.01.2014 abgeschafft. Allerdings wurde für pro-bono-Leistungen eine Übergangsfrist beschlossen und bis zum 01.09.2018 verlängert.
Rz. 34
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen ist ein Belegnachweis zu führen. Bei Ausfuhrlieferungen ist dies üblicherweise das zollrechtliche Ausfuhrdokument, das entweder den Lieferer als Ausführer zeigt oder eindeutig auf die Rechnung referenziert.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen soll der Nachweis durch eine G...