Rz. 25

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das zyprische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar von 9 % und von 5 % (vgl. Art. 18 und 18A Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 26

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt u. a. für die folgenden Umsätze (vgl. Schedule 5 Mehrwertsteuergesetz):

  • Leistungen von Bestattungsunternehmen,
  • Leistungen von Schriftstellern und Komponisten,
  • Kunstgegenstände vom Urheber,
  • Abfallsammlung und Entsorgung,
  • Umsätze mit Düngemitteln,
  • Umsätze mit Tierfutter,
  • Umsätze mit Flüssiggas,
  • Lieferungen von Wasser,
  • verschiedene Waren für behinderte Personen,
  • Bustransport,
  • Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und ähnliche Gegenstände,
  • Friseurleistungen,
  • Lieferung von Medikamenten, Verhütungsmitteln und Damenhygieneprodukten,
  • die meisten Lebensmittel, ausgenommen Catering, Alkoholika und Softgetränke mit Kohlensäure,
  • Eintritte zu Theatern, Zoos, Museen usw. sowie zu Sportveranstaltungen,
  • Kauf, Herstellung oder Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung, wenn als privater Hauptwohnsitz vorgesehen, mit weiteren Bedingungen,
  • Lieferungen von Kraftstoffen (nur Februar 2022 bis 15.01.2023).
 

Rz. 27

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für die folgenden Umsätze (vgl. Schedule 12 Mehrwertsteuergesetz):

  • Leistungen von Restaurants (ausgenommen alkoholische Getränke),
  • Transport von Personen und Gepäck durch Taxis,
  • Strom für Haushalte (nur Ende 2021 bis 31.08.2022),
  • Unterkünfte in Hotels oder ähnlichen Einrichtungen einschließlich Ferienwohnungen, einschließlich eventueller Unterkünfte mit Halbpension oder Vollpension auch unter Einschluss alkoholischer Getränke.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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