Rz. 26

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das portugiesische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 6 % und 13 % (vgl. Art. 18 CIVA).

 

Rz. 27

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 6 % (bzw. 4 % für die Azoren und 5 % für Madeira) gilt u. a. für

  • die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Fleisch, Fisch, Milch und andere Molkereiprodukte, Eier, Käse, Früchte, Gemüse, Speisefett, Leitungswasser, Honig, Salz, Säfte, diätische Produkte),
  • die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Magazinen (wissenschaftlicher, künstlerischer, unterrichtender, kultureller o. ä. Art), auch in digitaler Form, wenn nicht hauptsächlich Video oder Audio,
  • die Lieferung von Medikamenten und pharmazeutischen Produkten,
  • Personenbeförderung,
  • Übernachtungsumsätze in Hotels,
  • Müllabfuhr,
  • bestimmte Bauleistungen,
  • Haushaltshilfen für ältere Menschen, Kinder und Behinderte,
  • Stierkämpfer an die Veranstalter,
  • die Lieferung von bestimmten Produkten sowie die Erbringung von bestimmten Leistungen für die landwirtschaftliche Produktion und die Fischerei.
 

Rz. 28

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 13 % (bzw. 9 % für die Azoren und 12 % für Madeira) gilt u. a. für

  • die Lieferung von bestimmten Nahrungsmitteln (u. a. Fisch- und Fleischkonserven), Tafelwein,
  • die Lieferung von Mineralölen und Diesel sowie Schweröl,
  • Restaurantumsätze,
  • bestimmte kulturelle Leistungen (Eintritte u. a. Konzerte, Theater, Zirkus, Stierkämpfe),
  • Musikinstrumente,
  • Restaurant- und Cateringleistungen,
  • Lieferungen von Musikinstrumenten, ausgenommen Teile von solchen, ebenfalls ausgenommen Reparaturen oder Wartung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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