Rz. 26
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das portugiesische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 6 % und 13 % (vgl. Art. 18 CIVA).
Rz. 27
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 6 % (bzw. 4 % für die Azoren und 5 % für Madeira) gilt u. a. für
- die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Fleisch, Fisch, Milch und andere Molkereiprodukte, Eier, Käse, Früchte, Gemüse, Speisefett, Leitungswasser, Honig, Salz, Säfte, diätische Produkte),
- die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Magazinen (wissenschaftlicher, künstlerischer, unterrichtender, kultureller o. ä. Art), auch in digitaler Form, wenn nicht hauptsächlich Video oder Audio,
- die Lieferung von Medikamenten und pharmazeutischen Produkten,
- Personenbeförderung,
- Übernachtungsumsätze in Hotels,
- Müllabfuhr,
- bestimmte Bauleistungen,
- Haushaltshilfen für ältere Menschen, Kinder und Behinderte,
- Stierkämpfer an die Veranstalter,
- die Lieferung von bestimmten Produkten sowie die Erbringung von bestimmten Leistungen für die landwirtschaftliche Produktion und die Fischerei.
Rz. 28
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 13 % (bzw. 9 % für die Azoren und 12 % für Madeira) gilt u. a. für
- die Lieferung von bestimmten Nahrungsmitteln (u. a. Fisch- und Fleischkonserven), Tafelwein,
- die Lieferung von Mineralölen und Diesel sowie Schweröl,
- Restaurantumsätze,
- bestimmte kulturelle Leistungen (Eintritte u. a. Konzerte, Theater, Zirkus, Stierkämpfe),
- Musikinstrumente,
- Restaurant- und Cateringleistungen,
- Lieferungen von Musikinstrumenten, ausgenommen Teile von solchen, ebenfalls ausgenommen Reparaturen oder Wartung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen