Rz. 35

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Nach dem zyprischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden:

  • In Zypern steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Zypern ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 11 Mehrwertsteuergesetz)
  • In Zypern steuerbare Lieferungen von Gas oder Elektrizität, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Zypern registrierten Unternehmer erbringt (vgl. Art. 11A Mehrwertsteuergesetz),
  • Lieferungen mit Montage durch einen nichtansässigen Unternehmer (als ansässig gilt, wer in Zypern einen Fiskalvertreter bestellt hat) an einen in Zypern registrierten Unternehmer.
 

Rz. 36

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Zypern hat eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für folgende Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt:

  • Lieferungen und Leistungen bezüglich der Veränderung, des Abrisses, der Renovierung oder der Unterhaltung von Gebäuden oder Bauwerken, einschließlich Leistungen von Projektentwicklern, Architekten, Bauingenieuren usw. (vgl. Art. 11B Mehrwertsteuergesetz – ab dem 20.08.2020 erweitert auf Fälle, in denen der Leistende kein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist!),
  • Lieferungen von Schrott (vgl. Art. 11C Mehrwertsteuergesetz),
  • -bestimmte Lieferungen von Immobilien bei Kreditausfall (vgl. Art. 11D Mehrwertsteuergesetz),
  • Lieferungen von Mobiltelefonen, Mikroprozessoren, anderen Geräten für Netzwerke, Spielkonsolen, Tablet-PCs, Laptops und CPUs (seit 01.10.2020, vgl. Art. 11E Mehrwertsteuergesetz).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?