Literatur
Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns.
Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1).
Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 21. Auflage 2023.
Weimann, Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?, ASR 4/2022, 3
Weimann, Grenzüberschreitende Ausgangsumsätze: Praxisprobleme bei der Fakturierung, PIStB 2022, 66.
Weimann, E-Rechnungen: Abrechnung von Leistungen im Drittland und Wechsel des Archivierungssystems, ASR 2/2022, 11.
Weimann, Erläuterung neuer Rechtsvorschriften durch die EU-Kommission/BMF vom 17.12.2014, PIStB 2015, 58.
Weimann, Beratung des Mandanten im Drittlandsgeschäft, AStW 2015, 562.
Weimann, Neu ab 1.1.2009: Auskunftsportal der "Germany Trade and Invest" für Auslandsaktivitäten der Mandanten, UStB 2009, 112.
Weimann, MwStSystRL: Kenntnis der europäischen Rahmenbedingungen für Steuerberater unerlässlich, UStB 2007, 301.
Weimann, Ausländische EuGH-Verfahren: Kenntnis für Steuerberater unerlässlich!, UStB 2004, 335.
Weimann/Fuisting, Vertragliche Absicherung des Drittlandsgeschäfts: Musterklausel schützt vor unkalkulierbaren Risiken, PIStB 2016, 294.
Weimann/Fuisting, MwSt-Vorabauskünfte in grenzüberschreitenden Fällen, PIStB 2015, 180.
Verwaltungsanweisungen
BMF vom 17.12.2014, Az: IV D 1 – S 7058/14/10004, Umgang mit Veröffentlichungen der europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, BStBl I 2015, 43 (weiter gültig lt. BMF vom 11.03.2022, Positivliste Nr. 1386).
Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff.
1 Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten
Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend harmonisiert (vgl. Rz. 5 ff.). Kompetente und haftungsfreie Umsatzsteuerberatung setzt neben der umfassenden Kenntnis des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts daher immer auch die Kenntnis der europarechtlichen Rahmenbedingungen voraus (Strunk, Stbg 8/2004, Editorial = Seite M 1; Weimann, UStB 2004, 335).
1.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich allein zu betrachten. Der Rechtsanwender ist vielmehr dazu gezwungen, die Bestimmung unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen (vgl. Rz. 31).
1.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren
Rz. 3
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in Deutschland zur Anwendung gelangen (vgl. Rz. 33 ff.).
1.3 Besonderheiten des Verfahrensrechts innerhalb der EU
Rz. 4
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Hinzuweisen ist noch einmal auf die besonderen Gefahren, die sich aus dem auch weiterhin unterschiedlichen Verfahrensrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben. So hält es der EuGH für grundsätzlich zulässig, dass das italienische Steuerrecht für die Umsatzsteuerschuld eine längere Verjährung als für den dazugehörenden Vorsteueranspruch vorsieht (vgl. EuGH vom 08.05.2008, Rs. C-95/07 und 96/07, Ecotrade SpA, UR 2008, 512; dazu Anmerkungen von Weimann, PIStB 2008, 257).
HINWEIS
Das Urteil zeigt, wie vorsichtig Steuerberater mit Empfehlungen zum angeblich "überall gleichen Umsatzsteuerrecht" sein müssen; Abweichungen können sich – noch einmal – insbesondere auch aus dem nationalen Verfahrensrecht ergeben.
1.4 Leitlinien der EU-Kommission
Rz. 5
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläuterungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht (häufig "Leitlinien"). Zur rechtlichen Einordnung der Veröffentlichungen nimmt das BMF mit Schreiben vom 17.12.2014 (a. a. O.) Stellung.
1.4.1 Derzeitiger Veröffentlichungsstand
Rz. 6
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei Drucklegung sind folgende Leitlinien veröffentlicht:
Eingabe Tabellenüberschrift
Titel |
Erläuterte MwSt-Vorschriften |
Datum der Veröffentlichung/Überarbeitung |
Leitfaden für die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer |
Die einzige Anlaufstelle in der EU (OSS) ist das elektronische Portal, über das Unternehmen ab dem 01.07.2021 ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen für E-Commerce-Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU erfüllen können. |
März 2021 |
Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronisch... |