Literatur
Ernst & Young, Worldwide VAT, GST and Sales Tax Guide 2022.
Inoffizielle Übersetzung Mehrwertsteuergesetz, IBFD.
Internetauftritt der portugiesischen Finanzbehörden: https://eportugal.gov.pt/en/cidadaos-europeus-viajar-viver-e-fazer-negocios-em-portugal/impostos-para-atividades-economicas-em-portugal/imposto-sobre-valor-acrescentado-iva-em-portugal.
1 Einführung
Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Portugal ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz DL 394-B/84 vom 26.12.1984 umgesetzt. Die Vorschriften der 6. EG-Richtlinie wurden mit dem Gesetz DL 195/89 vom 12.06.1989 übernommen.
Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten i. R. d. Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wurde eine umfangreiche Überarbeitung des Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf i. g. Warenlieferungen erforderlich. Der Gesetzgeber hat den Änderungen durch Einführung des Gesetztes DL 290/92 vom 28.12.1992 Rechnung getragen. Dieses Gesetz über die Mehrwertsteuer bei i. g. Erwerb (Regime do IVA nas Transacções intracomunitárias – RITI) trat neben das allgemeine Mehrwertsteuergesetz (Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado – CIVA) und bildet seitdem zusammen mit dem Allgemeinen Mehrwertsteuergesetz den rechtlichen Rahmen für die portugiesische Umsatzsteuer.
Die sich aufgrund der Richtlinien 2008/8/EG (Bestimmungslandprinzip für Dienstleistungen an Unternehmer) und 2008/9/EG (Vorsteuervergütung an EU-Unternehmer) ergebenden Änderungen hat Portugal durch das Gesetz DL 186/2009 vom 12.08.2009 umgesetzt.
Weitere wesentliche Bestandteile des portugiesischen Umsatzsteuerrechts sind die Behördenrundschreiben (Ofício-Circulado).
2 Bezeichnung der Steuer
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die portugiesische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in portugiesischer Sprache "Imposto sobre o Valor Acrescentado" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".
3 Steuerbarkeit und Erhebungsgebiet
3.1 Erhebungsgebiet
Rz. 3
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das umsatzsteuerliche Erhebungsgebiet umfasst neben dem portugiesischen Festland auch die autonomen Gebiete der Insel Madeira sowie der Azoren. Allerdings nehmen Madeira und die Azoren dahingehend einen Sonderstatus ein, als für sie insbesondere abweichende Umsatzsteuersätze gelten.
3.2 Steuerbare Umsätze
Rz. 4
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Sämtliche in Portugal von einem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar (vgl. Art. 1 CIVA, Art. 1 RITI).
Rz. 5
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Lieferungen sind definiert als Übertragung körperlicher Gegenstände oder unbeweglichen Vermögens. Dabei gelten Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte als körperliche Gegenstände. Mietkauf stellt ebenfalls eine Lieferung dar (vgl. Art. 3 CIVA).
Rz. 6
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach der Verschaffung der Verfügungsmacht. Bei unbewegten Lieferungen ist das der Ort, an dem sich die Ware im Zeitpunkt der Übergabe befindet, bei bewegten Lieferungen der Ort an dem die Beförderung oder Versendung der Ware beginnt (vgl. Art. 6 CIVA). Abweichend hiervon wurde bis zum 30.06.2021 bei der Versandhandelsregelung das Ende der Versendung betrachtet (vgl. Art. 10 und 11 RITI). Es galt hierbei eine Lieferschwelle von 35.000 EUR. Wurde auf sie verzichtet, band die Entscheidung den Lieferer für mindestens zwei Jahre. Die Regelung gilt nicht für die Lieferung neuer Beförderungsmittel.
Bei Lieferungen mit Montage ist der Lieferort der Ort der Montage.
Seit dem 01.07.2021 gelten in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben neue Vorschriften für sog. Fernverkäufe von Gegenständen. Grundsätzlich besteht eine lokale Steuerpflicht, wenn die grenzüberschreitenden Umsätze aus dem Versandhandel aus einem anderen EU-Staat nach Portugal (einschließlich solcher aus digitalen, Telekommunikations- und Rundfunkleistungen an Nichtunternehmer) in einem Kj. für alle EU-Staaten kumuliert eine Schwelle von 10.000 EUR überschreiten. Ein Unternehmer kann auf die Schwelle verzichten. Ebenfalls in Portugal steuerbar sind Versendungen von aus dem Drittland in einem anderen EU-Staat eingeführten Gegenständen dorthin.
Sogenannte Schnittstellen, die im Internet Verkäufe von Gegenständen in Portugal durch einen Drittlandsunternehmer unterstützen, einschließlich Verkäufe direkt aus dem Drittland eingeführter Gegenstände mit einem Sachwert bis 150 EUR, bewirken in Portugal kraft Fiktion ebenfalls steuerbare Lieferungen.
Für entsprechende Sachverhalte können die besonderen Besteuerungsverfahren des One-Stop-Shop bzw. Import-One-Stop-Shop analog den deutschen Regelungen der §§ 18i, 18j und 18k UStG genutzt werden, wodurch eine lokale Mehrwertsteuerregistrierung nicht zwingend ist.
Rz. 7
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ebenfalls in Portugal steuerbar sind Lieferungen aus dem Drittland, bei denen der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.
Rz. 8
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Explizite gesetzliche Regelungen zu Reihengeschäften gibt e...